LMV für das Bauhauptgewerbe
22/08/2023
Nachdem der Bundesrat die Allgemeinverbindlicherklärung des Landesmantelvertrages (LMV) für das Bauhauptgewerbe verabschiedet hat, ist dieser seit dem 1. Mai allgemeinverbindlich und gilt nun für alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Bauhauptgewerbe in der Schweiz.
Die Ausdehnung des besagten Vertrages garantiert allen Unternehmen des Baugewerbes die Gleichbehandlung und verhindert Lohndumping. Der Beschluss ist bis zum 31. Dezember 2025 gültig.
Den gesamten Bundesratsbeschluss finden Sie hier: https://bit.ly/3q2iu8U